Ausdrucksmalen ist ein prozessorientiertes Malen in kleinen Gruppen oder einzeln für Kinder ab vier Jahren. Der Weg zu einem Bild und nicht das Endprodukt steht im Vordergrund. Ausdrucksmalen verfolgt folgende Ziele:
Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache stellen eine besondere Herausforderung im Schulalltag dar. Die kantonalen Rahmenbedingungen basieren auf § 36d „Deutsch als Zweitsprache“ der Volksschulverordnung 312.11.
Die Lehrperson sorgt für Disziplin in der Schule. Verstösse erledigt sie selbständig durch die Anordnung erzieherisch sinnvoller Massnahmen. Körperstrafen sind untersagt.
2. Lehrperson / Eltern
3. Lehrperson / Eltern / Schulleitung
4. Eltern / Schulleitung / Schulkommission
2. Elternbeiträge je Schülerin beziehungsweise je Schüler können einverlangt werden:
empfohlen, eine einfache Liste zu führen.
Heilpädagogische Früherziehung umfasst die ganzheitliche Begleitung und Förderung eines entwicklungsauffälligen oder behinderten Kindes ab Geburt bis zur Einschulung. Die Früherzieherin arbeitet mit dem Kind zu Hause oder auf der kantonalen Stelle für Früherziehung. Sie ist auch Ansprechperson für die Eltern. Die Anmeldung geht über den Arzt, andere Fachleute oder über die Eltern.
Gemäss schriftlicher Mitteilung der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) räumen einige Kantone den Schülerinnen und Schülern während der obligatorischen Schulzeit (Primarstufe, Sekundarstufe I, ohne Vorschulstufe) das Recht ein, eine bestimmte Anzahl von Tagen (pro Quartal, pro Semester oder pro Schuljahr) zu beziehen, an denen sie ohne Begründung abwesend sein dürfen. In der Mehrheit der Kantone ist die Einräumung dieses Rechts, während einer bestimmten Anzahl von Tagen ohne Begründung abwesend zu sein, gesetzlich nicht zulässig. Dazu gehört auch der Kanton Nidwalden. Es ist bekannt, dass sich nicht alle Schulgemeinden im Kanton an diese gesetzlichen Vorlagen halten. Wir als Schulgemeinde Buochs halten uns jedoch daran.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist eine medizinische Institution, welche die psychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. Er befindet sich im Kantonsspital Luzern. Kinder und Jugendliche mit psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Störungen können durch die Eltern oder durch den Arzt beim KJPD angemeldet werden (Jugendliche können sich auch selber anmelden).
Angewandte Kinesiolgie befasst sich mit den Muskeln und stellt eine Verbindung zum ganzen Energiesystem im Körper dar. Sind Energien blockiert, kann dies das Lernpotential eines Kindes negativ beeinflussen.
Die Schule hat präzise Vorgaben, wie intern mit dieser unangenehmen Sache umgegangen werden muss. Es besteht einerseits eine Meldepflicht durch die Lehrpersonen an alle Eltern der Klasse (Informationsblatt „Kopfläuse“) und andererseits durch die Eltern an die Lehrpersonen. Der Untersuch der Kinder findet ausserhalb des Schulzimmers statt, um kein Kind blosszustellen. Diese Untersuche machen speziell dafür engagierte Frauen. Eine flächendeckende Lauskontrolle ist auch aus Kostengründen nicht vorgesehen.
Die Erziehung zur Sauberkeit soll primär im Elternhaus erfolgen. Die Schule thematisiert diesen Bereich aber auch regelmässig: So behandeln die 3./4. Klassen das Thema Littering im Fach NMG Natur, Mensch, Gesellschaft (mit Aktionen). Die 1. ORS reinigt den Spielplatz Dorfleuteried. Das Litteringproblem an der Schule Buochs ist nicht sehr ausgeprägt und auch die offenen Pausenplätze haben zu keiner Verschlimmerung beigetragen. Das Problem sind die Wochenenden, nach denen jeweils viel mehr Abfall auf den Plätzen liegt, der ja dann aber nicht von den Schülern ist.
Schulhaus Lückertsmatt 2
Benützungsgebühren
Der „Leitfaden für Schulen und Lehrpersonen“ bildet die Grundlage für den „Nationalen Zukunftstag“. Es dürfen Schüler/innen des 5., 6. und 7. Schuljahres daran teilnehmen. Die Lehrpersonen geben den Eltern das Datum für den Nationalen Zukunftstag frühzeitig bekannt (Infoblätter am Anfang der Schuljahres / Elternabende). Der Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im Monat November statt.
Von psychomotorischen Störungen spricht man dann, wenn die Bewegungen eines Kindes immer wieder ungeschickt, angespannt oder verlangsamt sind. Dadurch werden die Kinder und ihre Umwelt im Alltag behindert, so dass ein psychischer Leidensdruck entsteht.
Die Rhythmik wird im obligatorischen Kindergartenjahr, sowie in der 1. und 2. Unterstufe als integriertes Schulfach in der Halbklasse unterrichtet. Die Rhythmik setzt Musik, Sprache, Bewegung und Materialien ein, um vielfältige Lernprozesse auszulösen.
Bei der Aussentür des Schulhauses Baumgarten gibt es zu Schulbeginn-Zeiten jeweils ein Gedränge, weil alle Schülerinnen und Schüler möglichst schnell hinein wollen. Die grösseren Schülerinnen und Schüler werden um Rücksicht gebeten und eine Lehrperson beaufsichtigt den Eingang wenn es klingelt.
„Wir wollen Teil eines aktiven Dorflebens sein“, steht im Leitbild der Schule Buochs. Aus diesem Grund wird u.a. der Samichlais-Einzug von der KAB und der Schule Buochs gemeinsam organisiert. Die Schule organisiert den Lichterumzug mit den Schülerinnen und Schülern der ganzen Schule. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich, d.h. wer nicht teilnehmen kann, muss sich bei der Klassenlehrperson entschuldigen.
Am Dienstagnachmittag nach dem Samichlais-Einzug findet jeweils das traditionelle Trychlä der Schülerinnen und Schüler statt. Die Geiggel und Schmutzlis gehen von Haus zu Haus, sagen ein Versli auf und sammeln Geld für einen guten Zweck. Der Schülerrat entscheidet jedes Jahr vor dem Trychlä, an welche gemeinnützige Organisation dieses Geld fliessen soll. Jede Schülerin und jeder Schüler kann zu Handen des Schülerrates Vorschläge einreichen.
Aktionen sind alle anerkannt und zertifiziert. Die Teilnahme ist den Lehrpersonen überlassen. Ein Teilerlös kommt in die Klassenkasse und somit auch den Eltern zu Gute.
Die Schulbesuchstage werden jeweils im Mai für das kommende Schuljahr festgesetzt und im Juli mit der Buochser Welle (Einlageblatt) publiziert. Da die Schule bestrebt ist, einen möglichst normalen Schultag zu zeigen, kann es durchaus vorkommen, dass an diesen Tagen ein Gottesdienst oder auch der Besuch in der Mediothek anstehen. Impfdaten werden vom Kantonsarzt festgesetzt und können von der Schule nicht verschoben werden.
Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche bei Schul- und Erziehungsproblemen. Schüler/innen können abgeklärt werden bei:
Die Reihenuntersuchungen werden gemäss Volksschulverordnung durchgeführt. Es geht darum, Karies und Mundhygiene zu überprüfen. Alles was darüber hinausgeht, müssen die Eltern selber veranlassen.
Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe besuchen den Schwimmunterricht im Hallenbad Oberdorf. Ein Anspruch besteht nicht. Die Möglichkeit richtet sich nach den freien Hallenzeiten. Jedes Jahr wird neu entschieden. Die Beförderung übernimmt ein privates Transportunternehmen mit der entsprechenden Insassenversicherung. Die Organisation obliegt der Schulleitung in Absprache mit der Schulkommission (Finanzen). Der Schwimmunterricht wird durch die Klassenlehrperson oder eine Turnlehrerin/einen Turnlehrer erteilt. Eine weitere Lehrperson unterstützt die Arbeit.
Die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern erfolgt durch die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrpersonen. Absprachen zwischen Lehrpersonen und Eltern sind nicht erlaubt. Neben der Klassengrösse ist vor allem auch die Zusammensetzung der Klasse (fremdsprachige Kinder, verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler, ...) zu berücksichtigen.
Freiwilliges Kindergartenjahr
Obligatorisches Kindergartenjahr
Primarschule
Orientierungsschule
(*) Ausnahme: Hauswirtschaft bis 13.15 Uhr (**) Ausnahme: allenfalls bis 17.45 Uhr Offizieller Schluss am Mittag ist um 11:35 Uhr. Die Schüler-Lotsen stehen ab ca. 11:30 Uhr bereit, um den Kindern eine sichere Überquerung des Zebrastreifens zu gewährleisten. In den Wintermonaten kann es möglich sein, dass die Kindergartenkinder zwei bis drei Minuten früher entlassen werden, damit sie genügend Zeit haben um ihre „Mehrbekleidung“ anzuziehen. Wir weisen aber darauf hin, dass der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt.
Zahnreinigung: Gemäss offizieller Fachmeinung und entsprechender Instruktion der SZPI (Schulzahnpflegeinstruktorin) anlässlich ihrer Ausbildungskurse wird tatsächlich davon abgeraten, die KG-Kinder anzuhalten, ihre Zähne innen (nicht hinten!!) zu reinigen. Die kindliche Motorik sei noch gar nicht so weit entwickelt, um mit der korrekten „Auf-und-ab-Bewegung“ der Zahnbürste die Zähne zu reinigen. Unsere SZPI haben heute jedoch miteinander vereinbart, diese Lehrmeinung zu ignorieren und zukünftig auch die KG-Kinder so zu instruieren, dass ihre Zähne auch innen geputzt werden. Es scheint uns nämlich wichtiger, einheitliche Informationen abzugeben, als die „Lehrmeinung“ (die nicht von allen Eltern verstanden wird) umzusetzen. |