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Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache stellen eine besondere Herausforderung im Schulalltag dar. Die kantonalen Rahmenbedingungen basieren auf § 36d „Deutsch als Zweitsprache“ der Volksschulverordnung 312.11.

Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Die Einschulung soll dem Alter entsprechen. Nicht nur die Vorbildung und der Leistungsstand, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung, Intelligenz und das Arbeitsverhalten beeinflussen die Klassenzuweisung.
Erweist sich die Klassenzuteilung als nicht richtig, kann ein begründeter Antrag für einen Klassenwechsel an die Schulleitung
gestellt werden.