Deutsch als Zweitsprache
Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache stellen eine besondere Herausforderung im Schulalltag dar. Die kantonalen Rahmenbedingungen basieren auf § 36d „Deutsch als Zweitsprache“ der Volksschulverordnung 312.11.
Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Die Einschulung
soll dem Alter entsprechen. Nicht nur die Vorbildung und der
Leistungsstand, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung, Intelligenz
und das Arbeitsverhalten beeinflussen die Klassenzuweisung.
Erweist sich die Klassenzuteilung als nicht richtig, kann ein begründeter
Antrag für einen Klassenwechsel an die Schulleitung
gestellt werden.