Disziplin
Die Lehrperson sorgt für Disziplin in der Schule. Verstösse erledigt sie selbständig durch die Anordnung erzieherisch sinnvoller Massnahmen. Körperstrafen sind untersagt.
Als Handlungshilfe bei weiterführenden Verstössen kommt das
Vier-Phasen-Modell zur Anwendung:
1 Lehrperson - Journaleinträge
- Gespräch / Abmachungen mit Schüler oder Schülerin
- Information der Klassenlehrperson.
2 Lehrperson - Aussprache aller Beteiligten mit den Eltern
Eltern - Abmachungen / Massnahmen festlegen
3 Lehrperson - Schriftliche Verwarnung von der Schulhausleitung
Eltern - Aussprache / Schriftlicher Verweis von der Schulleitung
Schulleitung - Versetzung in eine andere Klasse
4 Eltern Massnahmen des Schulrates auf Antrag der Schulleitung:
Schulleitung - Wegweisung von Wahlfächern
Schulrat - Vorübergehende Wegweisung vom ganzen Unterricht
- Versetzung in eine andere Schule
- Ausschluss- Beizug der Vormundschaftsbehörde