Elternbeiträge
1.1 Lehrmittel sowie Schulmaterial werden im Kindergarten und während der obligatorischen
Schulzeit unter dem Vorbehalt von Abs. 4 unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
1.2 Elternbeiträge je Schülerin beziehungsweise je Schüler können einverlangt werden:
1. für die Verpflegung im Rahmen des Hauswirtschaftsunterrichts höchstens Fr. 160.-
je Schuljahr
2. für die Verpflegung anlässlich von Exkursionen, Schulreisen und Schulverlegungen
höchstens Fr. 10.- pro Tag
3. für übrige Kosten je Schuljahr insgesamt höchstens Fr. 100.- auf der Kindergarten-
beziehungsweise Primarschulstufe und Fr. 200.-- an der Orientierungsschule.
Höhere Beiträge können nur im Einvernehmen mit den Eltern erhoben werden.
1.3 Um eine Übersicht über die geleisteten Elternbeiträge zu erhalten, wird der Lehrperson
empfohlen, eine einfache Liste zu führen.