Absenzen

Wichtig zu Absenzen

Der Kanton Nidwalden sieht keine Jokertage vor. Planbare Abwesenheiten vom Unterricht sind nur mit einem begründeten Dispensationsgesuch möglich.

Alle Gesuche gehen immer zuerst an die Klassenlehrperson. So behalten Klassenlehrpersonen, Schulleitung und Schulsekretariat den Überblick.

Planbare Gesuche müssen mindestens einen Monat vor der Abwesenheit eingereicht werden. Kurzfristige Ereignisse wie Krankheit, Unfall, Todesfall oder Notfälle sind davon ausgenommen.

Ferienverlängerungen, günstigere Reiseangebote oder private Freizeitplanung gelten in der Regel nicht als ausreichende Gründe. Besondere familiäre oder bildende Vorhaben können mit dem Formular «Familienprojekt» begründet eingereicht werden.

 

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